Aktuelle Informationen - Stand 16.03.2020

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus Stand 16.03.2020

Ich danke Ihnen zuerst für Ihre Vernunft. Wir befinden uns derzeit in einer Ausnahmesituation, für die niemand einfache Lösungen anzubieten hat. Daher haben wir uns ausnahmsweise einmal gefreut, dass Sie fast alle eine Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder außerhalb unserer Einrichtungen gefunden haben. Mangels besserer Erkenntnisse scheint das die derzeit beste Möglichkeit zur Verhinderung einer schnelleren Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus zu sein.

Im Weiteren möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand informieren.

Wie Sie bereits wissen, wurden mit Bekanntgabe am Freitag, 13.03.2020, alle Kindertagesstätten und Schulen mit Wirkung vom 16.03.2020 in unserem Bundesland geschlossen. Eine Notbetreuung wurde eingeräumt, die allerdings nicht näher bestimmt wurde. Wir haben Ihnen deshalb mit Information vom 14.03.2020 eine Erklärung gegeben, wie „Notbetreuung“ zu verstehen ist.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Erlass vom 15.03.2020 nun eine landesweite Regelung zum Umgang mit der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Von diesen Regelungen sind unsere Kita „Onkel Uhu“ sowie unsere freie Grundschule betroffen. Demnach gibt es für Montag, 16.03.2020, und Dienstag, 17.03.2020, eine Übergangsfrist zur Notbetreuung von Kindern. Ab Mittwoch, 18.03.2020, bis einschließlich Montag, 13. April 2020, dürfen nur noch nach folgenden Regelungen Kinder betreut werden:

aa) Betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sowie

bb) die zur Wahrnehmung der vorgenannten Betreuungsaufgaben erforderlichen
Beschäftigten der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtungen und sonstige
Beschäftigte zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte.

Weiterhin heißt es zur näheren Erläuterung:

Schlüsselpersonen im Sinne von Buchstaben aa) sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern der unentbehrlichen Schlüsselpersonen ist der betreffenden Gemeinschaftseinrichtung gegenüber durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachzuweisen.

Im Kern haben wir Ihnen diese Regelungen bereits bekannt gegeben. Nun ist diese aber auch per Erlass gesetzlich geregelt und Ausnahmen sind damit ausgeschlossen. Grundsätzlich heißt das, wenn Sie zu dieser Schlüsselpersonengruppe gehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, können wir Ihr Kind in unseren Einrichtungen auch nach dem 18.03.2020 betreuen. Ich weise Sie allerdings erneut darauf hin, dass es sich wirklich um eine Ausnahmebetreuung handelt. Bitte versuchen Sie, alle Optionen zur Eigenbetreuung auszuschöpfen! Sollte es aber wirklich nicht anders möglich sein, unterstützen wir Sie gern. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers benötigen! Da wir die betreuten Kinder täglich unter Angabe dieser Erklärung melden müssen, müssen Sie damit rechnen, dass im Zweifelsfall Ihre Zuordnung zur Schlüsselperson behördlich geprüft wird.

Ich bitte Sie aber zu beachten: Da unsere Einrichtungen geschlossen und auch unsere Mitarbeiter nicht vor Ort sind, müssen wir Sie bitten, uns bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag des Betreuungsbedarfs diesen per Mail an info@krea-halle.de anzuzeigen. Bitte leiten Sie uns die benannte Erklärung Ihres Arbeitsgebers und zwingend auch die Angabe der benötigten Betreuungszeit zu! Gerne können Sie uns auch von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr telefonisch kontaktieren. In diesen Zeiten haben wir eine Notbesetzung in den Häusern und sind telefonisch unter der 0345 297950 (freie Grundschule und Hort) bzw. 0345 8056405 (Kita „Onkel Uhu“) zu erreichen. Eine Spontanbetreuung ohne vorherige Anzeige können wir nicht sicherstellen. Sehen Sie uns daher diese kleine Vorlaufzeit nach. Diese benötigen wir, um eine Grundorganisation für die Betreuung sicherzustellen.

Ich kann Sie auch weiterhin nur auffordern, besonnen mit den Maßnahmen umzugehen. Wir wissen, wie schwierig das für Sie ist. Auch viele aus unserem Team sind direkt von diesen Maßnahmen betroffen. Bitte bringen Sie auch bei leichten Erkältungssymptomen Ihr Kind nicht in unsere Einrichtung. Weiterhin bitten wir Sie, sollte bei Ihnen im engen familiären Umfeld eine Infizierung mit dem COVID-19 Erreger festgestellt werden, uns zwingend zu informieren.

Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass es noch eine Weile einschränkende Maßnahmen geben wird. Im besten Falle werden diese aber dazu führen, dass wir sie in einigen Monaten nicht mehr benötigen. Bis dahin kann ich Ihnen und Ihren Familien nur wünschen, gesund zu bleiben.

Jan Förster
Geschäftsführer
Erste Kreativitätsschule Sachsen-Anhalt e.V.