Information vom 25.03.2020

Werte Eltern,

wie Sie vielleicht den Medien entnehmen konnten, gibt es seit gestern, 24.03.2020, eine leicht geänderte Erlasslage. Diese beinhaltet für Sie und uns zwei wesentliche Punkte:

Die Schließung der Schulen und Kitas und damit auch unserer Einrichtungen sind bis einschließlich 19.04.2020 verlängert. Entsprechend können wir voraussichtlich ab Montag, 20.04.2020 wieder öffnen.
Die Notbetreuung wurde leicht gelockert. Ab sofort können Kinder bis 12 Jahre eine Notbetreuung wahrnehmen, wenn mindestens ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst. Bitte denken Sie in diesen Fall aber an die Arbeitgeberbescheinigung und teilen uns bitte auch die benötigte Betreuungszeit mit. Nutzen Sie dazu bitte die beiden, auf unserer Homepage veröffentlichten, Formulare.
 

Bitte seien Sie aber weiterhin vorsichtig. Es gibt scheinbar tatsächlich eine leichte Abflachung der Infektionskurve. Das gibt uns Hoffnung. Es aber zu früh, jetzt sofort wieder zur Normalität zurückzukehren. Halten Sie sich bitte weiterhin an die bekannten Auflagen und nutzen Sie unsere Notbetreuung, wirklich nur als diese. Bleibt mir nur noch zu wünschen, dass Sie und Ihre ganze Familie gesund bleiben!

Mit freundlichen Grüßen

Jan Förster

Geschäftsführer