Update vom 14.12.2020

Werte Familien unserer Kita „Onkel Uhu“, der freien Grundschule und des Hortes unserer freien Grundschule,

wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, haben die Bundes- und Landesregierungen gestern gemeinschaftlich beschlossen, ab Mittwoch, 16.12.2020, in unserem Land nach dem Grundsatz zu verfahren „Wir bleiben zu Hause!“. Zurecht wirft das für Sie aber auch für uns viele Fragen auf, die soeben in der Pressekonferenz der Landesregierung näher ausgeführt wurden. Morgen, Dienstag, 15.12.2020, soll eine 9. Eindämmungsverordnung für unser Land veröffentlicht werden. Ich möchte Ihnen in aller Kürze die Inhalte für den Grundschul- und Kitabereich (hierzu zählen die Horte) mitteilen, wie sie gerade bekannt gegeben wurden:

Im Grundschulbereich sollen wenn möglich alle Kinder zu Hause behalten werden. Die Schulpflicht ist ab Mittwoch, 16.12.2020, ausgesetzt. Für die Kinder, die zu Hause betreut werden können, bieten wir Materialien zur Beschäftigung mit den Unterrichtsthemen an. Für Kinder, für die es keine Betreuungsmöglichkeit zu Hause gibt, wird bis zum Ende der Woche Präsenzunterricht angeboten.
Aus den Ausführungen unter 1. folgend, bieten sowohl der Hort unserer freien Grundschule als auch der freie Hort der Kita „Onkel Uhu“ eine Notbetreuung an. Die Notbetreuung für den Zeitraum 16.12.-18.12.2020 erfolgt noch ohne Prüfung der Anspruchsberechtigung. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Notbetreuung ab 07.01.2021 voraussichtlich nur möglich ist, wenn Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers vorlegen, dass Sie gem. 9. Eindämmungsverordnung in einem Berufsfeld tätig sind, der dort benannt ist und Sie auf Arbeit nicht abkömmlich sind. Da wir diese Regelung bereits ab 21.12.2020 umsetzen müssten, haben wir uns entschieden, nun doch unsere regulären Betriebsferien beginnend ab dem 21.12.2020 auch im Hort der freien Grundschule durchzuführen. Ich bitte das zu beachten
Im Bereich des Kindergarten- und der -krippe wird vergleichbar zu 2. für den Zeitraum 16.12.-18.12.2020 eine Notbetreuung ohne Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgen. Bitte stellen Sie sich auch hier darauf ein, dass zumindest für den 07.01. und 08.01.2021 erwartbar eine Arbeitgeberbescheinigung gem. 9. Eindämmungsverordnung für einen Notbetreuungsanspruch vorgelegt werden muss.


Nach Stand jetzt, sollen zum 05.01.2021 spätestens die Regelungen für das Zeitfenster 11.01.2021 bis zum Beginn der Winterferien bekannt gegeben werden. Ohne zu viel spekulieren zu wollen, werden wir uns aber auch über den Jahreswechsel hinweg mit Einschränkungen auseinandersetzen müssen.

Erlauben Sie mir ein paar Worte zum Schluss. Niemand von uns hat mit diesen Entwicklungen in der Form gerechnet. Ich denke, jeder kann angesichts der Infektions- und Todeszahlen nachvollziehen, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Vielleicht ging es Ihnen ähnlich wie mir: Als die Bundeskanzlerin Ende September vor 19.000 Infektionen täglich zu Weihnachten warnte, hielt ich das noch für ein wenig übertrieben. Mittlerweile habe wir uns an Durchschnittszahlen von über 20.000 pro Tag schon fast ein wenig gewöhnt.

Wir sind als Träger mit unseren Einrichtungen bisher gut durch die Pandemie gekommen. Dafür gebührt Ihnen, Ihren Kindern aber auch unserem Team großer Dank für die gezeigte Disziplin. Das soll uns aber nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Ich denke, wir alle haben Menschen im Umfeld, die besonders gefährdet sind. Vor allem diesen Menschen dienen diese harten Schutzmaßnahmen. Ich bitte Sie, an diese Menschen und deren Schutz besonders zu denken, wenn Sie versuchen, die Herausforderung zu meistern, für Ihre Kinder eine Betreuung außerhalb unserer Einrichtungen für die nächsten Tage zu organisieren. Ich hoffe, dass ermöglicht es uns, nach dann drei Wochen, Kontakteinschränkungen wieder ein wenig hoffnungsfroher in das neue Jahr zu blicken.

Seien Sie versichert, wir wünschen uns ebenfalls etwas Anderes. Die politischen Entscheidungsträger setzen bewusst auf Selbstverantwortung von uns Allen. Sie alle haben diese hohen Verantwortung in den letzten Monaten gezeigt. Ich hoffe, der jetzige Kraftakt trägt dazu bei, dass wir im neuen Jahr die Maßnahmen wieder lockern können. Bitte unterstützen Sie uns soweit es Ihnen möglich ist dabei. Selbstverständlich sind wir aber für Sie da, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen trotz dieser schlechten Nachrichten trotzdem eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Förster

Geschäftsführer

Erste Kreativitätsschule Sachsen-Anhalt e.V.